Tiroler Familienpass.

A-9932 Innervillgraten 78
T: +43(0)4843/5317-0, F: +43(0)4843/5317-10, E: gemeinde@innervillgraten.at
Tiroler Familienpass
Serviceleistungen
Das Familienreferat der Tiroler Landesregierung bietet eine Reihe von Serviceleistungen und Hilfestellungen für die Tiroler Familien.


Tiroler Familienpaket

Schulstarthilfe des Landes Tirol
Kinderbetreuungsbeihilfe
Schulstarthilfe des Landes Tirol
Kinderbetreuungsbeihilfe

Tiroler Familienpass
Jahres-Abo des Tiroler Familienjournals
Mehr Informationen für Familienpass-Inhaber
Ermäßigung bis zu 50% bei Vorteilsgebern
Familien-Sicherheitspaket
- Eine Versicherung bei Unfällen im Haushalt für den haushaltsführende Elternteil.
- Erstattung der Kosten für Familienhilfe bis zu 3 Monaten, wenn das Familiennettoeinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt
Förderungen für Organisationen & Projekte: Seminare, Tagungen, Diskussionen, Eltern-Kind-Zentren, Kinderspielgruppen, Spiel-mit-mir-Wochen, Tagesmütter/-väter

Sonstige familienfreundliche Angebote
Für aktuelle Informationen über Veranstaltungen und Broschüren für Familien besuchen Sie uns im Internet unter der Adresse:

www.familienpass-tirol.at


Die Vorteile des Tiroler – Familienpasses

Jahres-Abonnement für das Tiroler Familienjournal:
Eine 4 x jährlich erscheinende Zeitschrift , mit vielen Tipps zu allen Familienthemen, von Erziehungsfragen bis zu Anregungen zur gemeinsamen Freizeitgestaltung. Hier finden Sie auch die aktuellsten Vorteilsgeber.

Mehr Informationen für Familienpass-Inhaber

über aktuelle familienfreundliche Aktivitäten und Förderungsmaßnahmen des Landes und des Bundes.
Ermäßigungen bis zu 50%
bei Vorteilsgebern in ganz Tirol: Freizeiteinrichtungen (von Freibädern bis zu Schiliften), Gasthäuser, Geschäfte aller Branchen, usw.
Zuschüsse für Ferienaktionen:
Für bestimmte Ferienaktionen werden Zuschüsse gewährt, wenn das Familiennettoeinkommen unter den vorgesehenen Einkommensgrenzen liegt.
Familien-Sicherheitspaket
Eine Versicherung bei Unfällen im Haushalt für den haushaltsführenden Elternteil.
Erstattung der Kosten für Familienhilfe bis zu 3 Monaten, wenn das Familiennettoeinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt.

VORTEILSGEBER IM BEZIRK LIENZ:

 
ANTRAGSFORMULAR



 
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